Wie sich beim Führerschein Kosten sparen lassen

April

12

2 comments

Wer an den Führerschein und an die theoretische und praktische Prüfung denkt, hat vielleicht ganz schön Bammel und betrachtet dies als die größten Hürden auf dem Weg in den Straßenverkehr.

Allerdings gibt es noch eine weitere Hürde, die nicht zu verachten ist: Die Kosten, die aufzubringen sind, um diese Prüfungen und die vorangehenden Fahr- und Theoriestunden überhaupt absolvieren zu können.

Wer gut informiert ist, kann jedoch nicht nur beim späteren Autofahren eine Menge sparen, sondern eben bereits auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.

Grundsätzliches zum Führerschein in Deutschland

Leider müssen Fahranfänger heute deutlich mehr für ihren Führerschein zahlen, als die vorherigen Generationen an Autofahrern. In der Regel geben Fahrschüler für ihre Lizenz zwischen 1300 und 2200 Euro aus – die Preise können also ganz schön schwanken.

Woran aber liegt das? Zum einen braucht ein Fahrschüler mitunter mehr Fahrstunden, als ein anderer Schüler bei der selben Fahrschule, weil er beispielsweise mit dem Anfahren oder dem richtigen Einparken noch nicht so gut zurechtkommt.

Zum anderen variieren die Kosten für die diversen Führerscheine auch von Bundesland zu Bundesland. Die regionalen Unterschiede sind teilweise sehr drastisch. Wo der Führerschein im Süden am teuersten ist, kostet er im Osten durchschnittlich knapp 600 Euro weniger.

Natürlich schwanken diese Preise und gelten nur als Orientierungswerte.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Alle Fahrschulen haben mehrere Dinge gemeinsam: Sie erheben beispielsweise alle eine gewisse Grundgebühr, über welche der Verwaltungsaufwand und in der Regel auch der Theorieunterricht abgedeckt wird.

Hinzu kommen weitere Kosten für das Lehrmaterial, also beispielsweise ein Lehrbuch oder Prüfungsbögen zum Üben auf die theoretische Prüfung. Am teuersten jedoch sind die Fahrstunden – wobei sich bei ihnen auch am meisten sparen lässt.

Wer sich von Anfang an anstrengt oder mit den Eltern oder Bekannten, die bereits den Führerschein besitzen, Probestunden auf speziellen Übungsplätzen fährt, braucht nicht so viele Fahrstunden und spart dadurch eventuell eine Menge Geld.

Pflicht bei allen Fahrschulen sind zwölf sogenannte Sonderfahrten, die sich speisen aus:

  • Drei Nachtfahrten
  • Vier Autobahnfahrten
  • Fünf Überlandfahrten

Hinzu kommen in jedem Fall Kosten für:

  • Den Führerscheinantrag
  • Einen aktuellen Sehtest
  • Einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Die Prüfungsgebühr

Außerdem müssen alle, die den Führerschein mit dem Programm „Begleitetes Fahren mit 17“ machen möchten, einen Antrag zur Festlegung der Begleitperson einreichen, der noch einmal knapp 20 Euro kostet.

Sparen lässt sich bei diesen Kosten schon mit der Auswahl der richtigen Fahrschule. Richtig bedeutet, dass sich vor allem der Preis der Fahrstunden positiv von dem der Konkurrenz abheben sollte – die Grundgebühr ist eher zweitrangig.

Bei manchen Anbietern können der Erste-Hilfe-Kurs, der Sehtest und die Passbilder an einem Tag gemacht werden.

Wer die Möglichkeit hat, solche Kombi-Angebote wahrzunehmen, sollte sich diese nicht entgehen lassen. Denn damit lassen sich meistens nicht nur Kosten, sondern auch eine ganze Menge Zeit sparen.

Eine faire Preisgestaltung der Fahrschule lässt sich im Übrigen an drei Punkten gut erkennen:

  1. Die Grundgebühr für die Fahrschule, die bereits bei der Anmeldung zu entrichten ist, darf nicht mehr als das Zehnfache der Regelfahrstunden betragen.
  2. Die Kosten, die für die Theorieprüfung und die praktische Prüfung anfallen, sollten nicht mehr als das Fünffache einer Regelfahrstunde betragen.
  3. Eine obligatorische Sonderfahrstunde sollte nicht mehr als das 1,5-fache einer Regelfahrstunde betragen.Verhandeln lassen Fahrlehrer in der Regel nicht mit sich. Und in ihrer Preisgestaltung haben sie im Grunde auch freie Hand. Das bedeutet für Fahrschüler: Sie sind selbst dafür verantwortlich, wo und zu welchen Konditionen sie den Führerschein machen.
fotolia.de © michaeljung (#102663198)

Preisunterschiede je nach Führerschein und Wohnort

Durchschnittswerte zu nennen ist, wie gesagt, immer schwierig. Zwar brauchen die meisten Fahrschüler in Deutschland etwa 13 bis 28 Regelfahrstunden, bis sie zu ihrer Fahrprüfung antreten können, diese Werte beziehen sich aber vor allem auf den Führerschein der Klasse B /BF 17, der meist auch den der Klassen M und L miteinschließt.

Es handelt sich dabei um den „normalen“ PKW-Führerschein. Wer aber andere Fahrzeuge fahren möchte, muss auch andere Führerscheine absolvieren. Deshalb sollten sich Fahrschüler früh genug einen Überblick darüber verschaffen, mit welcher Lizenz welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen.

Anschließend kann recherchiert werden, welche Sonderfahrstunden dafür anfallen und wie die Preisunterschiede zum herkömmlichen Führerschein sind.

Wer beispielsweise nur einen Mofa-Führerschein mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h macht (Klasse M), zahlt mitunter nur etwa 150 Euro. Ein LKW-Führerschein dagegen kostet etwa gleich viel, wie ein PKW-Führerschein.

Auch der Wohnort bestimmt über die Kosten für den Führerschein. Wie bereits erwähnt ist der Führerschein im Süden am teuersten und im Osten Deutschlands am günstigsten.

Wer nun aber denkt, er könne, weil er beispielsweise an einer Grenze wohnt, einfach im benachbarten Bundesland den Führerschein antreten, muss enttäuscht werden.

Denn grundsätzlich muss der Führerschein dort gemacht werden, wo man auch wohnt, damit schon die Fahrstunden und die Prüfung unter den Bedingungen stattfinden, mit denen man später bei der alleinigen Fahrt im Alltag konfrontiert ist.

Vermieden werden soll damit, dass ein Fahranfänger, der seinen Führerschein auf dem Land gemacht hat, um Kosten zu sparen, später in der Großstadt überhaupt nicht mit dem Verkehr und der anderen Umgebung zurechtkommt und dadurch eine Gefahr für andere Autofahrer darstellt.

Es gibt allerdings doch eine Möglichkeit, den Führerschein in günstigeren Regionen zu machen: Dafür muss ein Antrag beim Straßenverkehrsamt des Erstwohnsitzes gestellt werden und darum gebeten werden, die Fahrerlaubnis an einem anderen Ort zu erwerben.

Nun liegt die Entscheidung bei der Behörde – soll der Führerschein in der Nähe eines Zweitwohnsitzes gemacht werden, da sich dort beispielsweise der Studienort oder der Arbeitsplatz befindet, sind die Chancen groß, dass der Antrag genehmigt wird.

Den Führerschein von der Steuer absetzen

Für schwerbehinderte Menschen ist die Lage bezüglich des Führerscheins und der Steuern recht einfach und unkompliziert: Denn wer als schwerbehinderte Person unbedingt auf einen PKW angewiesen ist, kann die Kosten, die für die Fahrerlaubnis entstehen, als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen.

Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und diesen also erst absolviert, wenn und weil der Arbeitgeber dies fordert, kann ihn ebenfalls absetzen und einiges an Steuern sparen. Voraussetzung ist dann aber, dass die Fahrerlaubnis tatsächlich nur erworben wird, weil die Arbeit es verlangt.

Wenn der Führerschein steuerlich berücksichtigt werden soll, ist außerdem davon abzuraten, sich gleichzeitig ein privates Auto anzuschaffen, da die Argumentation mit der Arbeit sonst eventuell beim Finanzamt nicht mehr wirksam ist.

Berufskraftfahrer haben es etwas leichter – denn kaum jemand nutzt einen LKW im Privaten. Allerdings erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel nur dann an, wenn der Führerschein erworben wurde, um einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen oder der alte Arbeitsplatz bedroht ist.

Besteht ein sicheres Arbeitsverhältnis und dient der Führerschein nur dazu, um etwa beruflich aufzusteigen, sind die entstehenden Kosten meistens nicht abziehbar.

Der Arbeitgeber selbst kann die Kosten, die für den Führerschein entstehen selbst auch wiederum bei der Steuer geltend machen. Sie fallen dann unter die Betriebsausgaben.

Dafür ist allerdings entscheidend, dass nicht schon im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass die Fahrerlaubnis ein Bestandteil des Gehalts ist. Außerdem muss auch hier der Führerschein des Mitarbeiters dringend betrieblich notwendig sein; dies funktioniert dann wiederum aber auch mit einem PKW-Führerschein, der auch im Privaten genutzt wird.

Was vermieden werden sollte, um Kosten zu sparen

Es gibt letztlich noch einige Dinge, die tunlichst zu vermeiden sind, damit nachhaltig Kosten gespart werden können. Zu diesen Dingen zählen in erster Linie Folgende:

    • Wer vorhat, bald nach dem PKW-Führerschein auch noch einen Motorrad-Führerschein zu machen, sollte sich zwei Mal überlegen, ob er diese nicht gleich verbindet. Denn dann fällt die Grundgebühr nur ein einziges Mal an und der Theorieunterricht muss auch nur ein Mal absolviert werden. Wer bereits die Fahrerlaubnis für eine niedrigere Zweiradklasse besitzt, kann beim Motorradführerschein ebenfalls sparen, da er weniger Theorie- und Praxisstunden braucht.
    • Grundsätzlich sollte jeder, der im Besitz eines Führerscheins ist, diesen immer mit sich führen. Denn wer Auto fährt und in eine Kontrolle gerät, dann aber keine Fahrerlaubnis vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Weiterhin gilt der Führerschein als Ausweisdokument und hat damit doppelten Wert und Nutzen.
    • Wer den Führerschein verliert, sollte schnellstmöglich einen neuen beantragen. Wer nämlich noch keinen Übergangsführerschein besitzt, darf sonst kein Auto mehr fahren. Die Kosten, die auf einen zukommen betragen dann 35 Euro Verarbeitungsgebühr plus etwas mehr als 30 Euro für die eidesstattliche Erklärung, dass der Führerschein nicht gestohlen wurde.
    • Wird der Führerschein gestohlen, muss Anzeige bei der Polizei erstattet werden. In diesem Fall muss für die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Bearbeitungsgebühr von ebenfalls 35 Euro gezahlt werden. Die Diebstahlbescheinigung von der Polizei muss hierbei vorgelegt werden.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}