Recht & Sicherheit

Risiken bei Nebel und Lichtautomatik

Von Robin Steinheimer Aktualisiert am 22.10.2026 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Bei Nebel, Schneefall oder Regen mit erheblicher Sichtbehinderung schalten Sie das Abblendlicht von Hand ein. Die Lichtautomatik reagiert bei Nebel am Tag oft spät oder gar nicht, Tagfahrlicht reicht nicht.
  • Nebelscheinwerfer dürfen Sie dann zusätzlich einschalten, die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel unter 50 m Sicht.
  • Bei weniger als 50 m Sicht fahren Sie höchstens 50 km/h. Als Maß dienen die Leitpfosten, die in der Regel 50 m auseinanderstehen.
Risiken bei Nebel und Lichtautomatik

Bei Nebel schalten Sie das Abblendlicht von Hand ein: Die Lichtautomatik reagiert bei Nebel am Tag laut ADAC oft spät oder gar nicht, und Tagfahrlicht lässt das Auto hinten unbeleuchtet.

Nebelscheinwerfer dürfen Sie bei erheblicher Sichtbehinderung zusätzlich einschalten, die Nebelschlussleuchte erst, wenn die Sicht wegen Nebel unter 50 m liegt. Dann gilt höchstens Tempo 50.

Gerade im Herbst und Winter geraten viele Autofahrer in Nebel, und schlechte Sicht ist eine häufige Unfallursache. Das kann teuer werden, für die Gesundheit und für die Geldbörse.

Dieser Ratgeber behandelt die Lichtregeln bei Nebel. Was bei Laub, Regen und Schmierfilm auf der Fahrbahn gilt, steht im Ratgeber Autofahren bei schlechtem Wetter.

Welche Regeln sollten Sie bei Nebel einhalten?

Die Regeln stehen in § 17 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung. Sie sind nicht kompliziert, und wer sie beherzigt, spart sich Ärger und Bußgelder.

Abblendlicht immer von Hand einschalten

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, müssen Sie auch am Tag mit Abblendlicht fahren (§ 17 Abs. 3 StVO).

Verlassen Sie sich dabei nicht auf die Lichtautomatik. Sie reagiert laut ADAC oft spät, bei diesigem Wetter oder Nebel am Tag manchmal gar nicht. Schalten Sie das Abblendlicht deshalb selbst ein.

Tagfahrlicht reicht nicht: Bei eingeschaltetem Tagfahrlicht ist das Auto von hinten in der Regel unbeleuchtet, schreibt der ADAC.

Wer bei erheblicher Sichtbehinderung am Tag ohne Abblendlicht fährt, zahlt innerorts 25 €, außerorts 60 € und bekommt einen Punkt (BKat Nr. 75 und 76, Stand 12.08.2026).

Nebelscheinwerfer: erlaubt, aber keine Pflicht

Nebelscheinwerfer dürfen Sie nur einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern (§ 17 Abs. 3 StVO).

Eine Pflicht, sie zu benutzen, gibt es nicht, und eine feste Sichtweite, ab der sie erlaubt sind, nennt die StVO auch nicht. Bei klarer Sicht müssen sie aus bleiben.

Haben Sie zwei Nebelscheinwerfer, dürfen Sie statt des Abblendlichts auch Nebelscheinwerfer und Standlicht zusammen benutzen.

Nebelschlussleuchte nur unter 50 Metern

Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 StVO).

Bei Regen oder Schneefall bleibt sie aus, auch wenn die Sicht schlecht ist, sonst blendet sie den Verkehr dahinter.

Ob die Sicht unter 50 m liegt, erkennen Sie an den Leitpfosten am Straßenrand: Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 m (StVO, Anlage 4, Zeichen 620). Sehen Sie vom einen Pfosten aus den nächsten nicht mehr, liegt die Sicht unter 50 m.

Auch die Nebelschlussleuchte steuert die Lichtautomatik nicht. Schalten Sie sie von Hand ein und wieder aus, sobald sich die Sicht bessert.

Wer sie missbräuchlich benutzt, zahlt 20 € (BKat Nr. 73).

Weder Fernlicht noch Tagfahrlicht

Fernlicht ist bei Nebel tabu, weil es blendet. Tagfahrlicht ist zu schwach und lässt das Auto hinten dunkel.

Tempo und Abstand bei Nebel

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren, auch auf der Autobahn (§ 3 Abs. 1 StVO).

Wer das überschreitet, zahlt 80 € und bekommt einen Punkt (BKat Nr. 9).

Und unabhängig von der Sichtweite gilt: Fahren Sie nur so schnell, dass Sie innerhalb der Strecke anhalten können, die Sie überblicken (§ 3 Abs. 1 StVO).

Halten Sie so viel Abstand, dass Sie auf plötzliches Bremsen des Vordermanns reagieren können, und vermeiden Sie selbst abruptes Bremsen und Beschleunigen.

Andere Autofahrer

Das richtige Licht am eigenen Auto reicht nicht, um Unfälle zu vermeiden. Auch anderen Fahrern unterlaufen Fehler beim Fahren oder bei der Beleuchtung.

Rechnen Sie bei Nebel mit unbeleuchteten Autos vor sich und fahren Sie entsprechend vorsichtig.

Ein trüber oder beschlagener Scheinwerfer schwächt das Licht zusätzlich, woran Sie das erkennen, steht im Ratgeber Beschlagene Scheinwerfer.

Das Wichtigste im Überblick

  • Schalten Sie bei Nebel, Regen und Schneefall mit erheblicher Sichtbehinderung das Abblendlicht von Hand ein.
  • Nebelscheinwerfer dürfen Sie dann zusätzlich einschalten, müssen es aber nicht.
  • Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Nebel und einer Sicht unter 50 m erlaubt.
  • Fernlicht und Tagfahrlicht sind bei Nebel die falsche Wahl.
  • Bei weniger als 50 m Sicht fahren Sie höchstens 50 km/h, und immer nur so schnell, dass Sie im Sichtbereich anhalten können.

Quellen

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