Risiken bei Nebel und Lichtautomatik

April

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Steigende Dieselpreise und Benzinpreise sind nicht die einzigen Probleme heutiger Autofahrer, weil auch die Natur und der Gesetzgeber ihnen zu schaffen machen.

Denn insbesondere im Herbst und Winter werden viele Autofahrer mit Nebel und heftigen Regen konfrontiert, die zu vielen Autounfällen führen.

Das birgt Gefahr nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Geldbörse in sich.

Um diese Gefahr zu meiden, sollten Sie einige Regeln beachten, die das Verhalten bei Nebel und Regen betreffen.

Welche Regeln sollten Sie bei Nebel einhalten?

Diese Regeln sind ein bisschen kompliziert, aber dennoch nachvollziehbar. Und wer sie beherzigt und anwendet, spart sich jede Menge Ärger.

Erstens: Schalten Sie bei Nebel immer das Abblendlicht ein!

Dabei dürfen Sie sich nicht auf die Lichtautomatik verlassen, sondern müssen das immer manuell machen.

Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten Lichtsensoren nur zwischen „hell“ und „dunkel“ unterscheiden.

Und Nebel ist für sie eine helle Tageszeit, weshalb sie kein Licht einschalten.

Zweitens: Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte einschalten

Wenn Ihr Auto auch mit Nebelscheinwerfern und Nebelschlusslichtern ausgestattet ist, müssen Sie auch diese einschalten, wenn die Sicht unter 50 Metern liegt.

Ob es der Fall ist oder nicht, kann jeder Fahrer ganz einfach erkennen:

Wenn er von einem Leitungspfahl aus betrachtet den nächsten Pfahl nicht sieht, muss er sowohl die Nebelscheinwerfer als auch die Nebelschlusslichter einschalten.

Da diese von der Lichtautomatik generell nicht gesteuert werden, ist auch hier das manuelle Einschalten notwendig.

Drittens: Wann Sie die Nebelscheinwerfer anschalten dürfen

Die dritte Regel ist kein Muss, aber ein Darf: Beträgt die Sicht auf der Autobahn weniger als 150 Meter, so dürfen Sie die vorderen Nebelscheinwerfer auch dann einschalten.

Auf Landstraße dürfen Sie Nebelscheinwerfer auch dann einschalten, wenn die Sicht 120 Meter beträgt.

Und innerorts ist das nur dann erlaubt, wenn die Sicht lediglich 70 Meter beträgt.

Viertens: Weder Fernlicht noch Tagfahrlicht

Die vierte Regel ist kein Gebot, sondern ein Verbot: Sowohl das Fernlicht als auch das Tagfahrlicht sind bei Nebel Tabu.

Das liegt daran, dass das Fernlicht die anderen Fahrer blenden könnte. Und das Tageslicht wäre zu schwach, um sie rechtzeitig zu warnen.

Regen und Schnee

Was sollten Sie über die Benutzung der Nebelscheinwerfer ihres Autos noch wissen?

Diese dürfen nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Regen und Schneefall genutzt werden, wenn die Sichtweite den oben angegebenen Werten entspricht.

Die Nebelschlusslichter dürfen dagegen nur bei Nebel genutzt werden, weil sie sonst die von hinten kommenden Autofahrer blenden würden.

Andere Autofahrer

Doch der richtige Umgang mit Lichtsystemen des eigenen Autos reicht nicht aus, um die Wahrscheinlichkeit der Unfälle zu reduzieren.

Denn auch anderen Fahrern können Fehler beim Fahren oder bei der Benutzung der Beleuchtung unterlaufen.

Deshalb sollten Sie auch darauf achten, dass Sie mit maximal 50 Stundenkilometern fahren und dabei einen Abstand von mindestens 25 Metern zum vorderen Auto einhalten.

Denn dann können Sie auf plötzliches Bremsen reagieren. Und auch selbst sollten Sie weder plötzlich bremsen noch beschleunigen, um Zusammenstöße zu vermeiden.

Fazit

  • Schalten Sie bei Nebel und Regen immer das Abblendlicht manuell ein
  • Wenn Ihr Auto auch mit Nebelscheinwerfern und Nebelschlusslichtern ausgestattet ist, schalten Sie beide bei Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Meter ein
  • Die vorderen Nebelscheinwerfer sollten Sie auch bei Regen und Schneefall einschalten, wenn die Sicht 70-150 Meter beträgt
  • Das Benutzen von Fern- und Tageslicht bei Nebel, Regen und Schneefall ist verboten
  • Achten Sie darauf, dass Sie bei schlechter Sicht nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 25 Meter zum vorne fahrenden Auto ein

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