Sicher mit Kindern im Auto unterwegs – Die Kindersitzpflicht

Dezember

3

0 comments

Eigentlich ist es heutzutage eine Selbstverständlichkeit, dass der Sicherheitsgurt angelegt wird, sobald das Auto gestartet wird. Allerdings sah dies in der Mitte der 70er Jahre in Deutschland noch ganz anders aus.

Zu dieser Zeit gab es einen beharrlichen Widerstand bei den Autofahrern, als die Gurtpflicht eingeführt wurde, die zu diesem Zeitpunkt sogar noch straflos war.

Bis sich der Wandel in den Köpfen der Menschen zu diesem Thema endgültig vollzogen hatte, war die Pflicht zum Anschnallen jahrelang ein hochemotionales Thema, welches in hitzigen Debatten diskutiert wurde.

In der heutigen Zeit diskutiert über das Anschnallen und den Sicherheitsgurt kaum noch jemand. Schließlich war der Sicherheitsgurt maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr stark reduziert werden konnte.

Die Kindersitzpflicht – Gesetzliche Vorgaben

Allerdings hat es noch weitere 20 Jahre länger gedauert, bis auch bei den Kindern die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich optimiert wurde. In der Bundesrepublik besteht erst seit April des Jahres 1993 die Pflicht für einen Kindersitz in Kraftfahrzeugen.

Das Gesetz regelt seit diesem Zeitpunkt explizit, bis zu welcher Größer und welchem Alter ein Kind in einem Kindersitz sitzen muss, wenn es in einem PKW unterwegs ist. Im § 21 Abs. 1a StVO wird dies in der Straßenverkehrsordnung detailliert geregelt.

Hier heißt es, dass Kinder, welche eine Größe von 150 cm unterschreiten und ihr 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Kraftfahrzeugen befördert werden, wenn es hier entsprechende Rückhalteeinrichtungen gibt, welche für das Kind geeignet sind und den festgelegten Anforderungen genügen.

In der Praxis bedeutet das, dass bis zu dem 12. Geburtstag oder der Erreichung der Körpergröße von 1,50 Metern ein Kindersitz für das Kind im Auto genutzt werden muss.

Liegt die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen vor, genügt für die Sicherung der Kinder im Auto der herkömmliche Sicherheitsgurt.

Der richtige Kindersitz

Im Grunde müssen drei Voraussetzungen für einen geeigneten Kindersitz erfüllt werden. Nur so ist das Kind im Straßenverkehr wirklich ausreichend und sicher geschützt:

– Es muss eine Zulassung des Kindersitzes in Europa vorliegen. Hierfür gibt es spezielle Normen, die aktuell gültig sind, beispielsweise die ECE R 44/04, ECE R 44/03 sowie die UN R129 für sogenannte I-Sitze
– Der Kindersitz muss angepasst sein auf die Größe und das Gewicht des Kindes
– Der Kindersitz muss exakt nach der Herstelleranleitung in den PKW eingebaut sein und das Kind muss auf dem Sitz korrekt gesichert werden.

Die verschiedenen Zulassungen

Eltern sind im ersten Moment oft irritiert, da es verschiedene Normen bezüglich der Zulassung von Kindersitzen gibt. Die Auswahl auf dem Markt ist sehr groß und unübersichtlich.

Aktuell gibt es Kindersitze, die der Norm UN R129, ECE R 44/04 und ECE R 44/03 entsprechen. Auf dem Kindersitz ist in der Regel ein Prüfsiegel in Orange angebracht, über das die entsprechende Norm des vorliegenden Sitzes abgelesen werden kann.

Die Unterteilung von Kindersitzen findet in verschiedenen Gruppen statt. Diese Gruppen unterteilen sich in die unterschiedlichen ECE Zulassung, zum einen nach dem Gewicht des Kindes und im Falle der I-Size Regelung an der Größe des Kindes.

Die Eltern müssen sich hier stets nach den Vorgaben der Hersteller richten. Es gibt Modelle von Kindersitzen, die nur eine begrenzte Dauer der Nutzung ermöglichen, andere Modelle können dagegen mit dem Kind mitwachsen und sind somit gruppenübergreifend. Den passenden Sitz gibt es also für jedes Kind.

Der richtige Einbau des Kindersitzes

Oberste Priorität in Sachen Kindersitz im Auto sollte haben, dass der Sitz korrekt eingebaut ist und das Kind dadurch optimal gesichert ist. Es wurde bereits häufig bei Stichproben gezeigt, dass nur ein Drittel der Kinder korrekt im Auto gesichert sind.

Die Kindersitze werden oft nicht korrekt eingebaut oder das Anlegen der Gurte wird nicht fest genug durchgeführt. Empfehlenswert ist es, eine Beratung vor Ort bei einem Fachhändler durchzuführen.

Dieser kann genau zeigen, wie der Sitz korrekt eingebaut wird. Auch die Anleitung, die bei dem Kindersitz beiliegt, sollte gründlich und gewissenhaft studiert werden. So können Fehler vermieden und sichergestellt werden, dass das Kind im Auto wirklich sicher ist. Vorsicht ist hier in jedem Falle besser als Nachsicht.

Die Gruppen der Kindersitze auf einen Blick

Es wurde bereits erläutert, dass sich die erhältlichen Kindersitze auf dem Markt in unterschiedliche Gruppen einteilen lassen. Diese gliedern sich wie folgt:

Babyschalen / Gruppe 0: Für Babys bis zu einem Jahr nach der Geburt. Geeignet für Babys bis zu 13 Kilogramm und einer Größe von 75 Zentimetern

Reboarder Kindersitze / Gruppe 1: Für Kinder bis zu einem Alter von vier Jahren. Transport die Kinder entgegen der Fahrtrichtung des Autos. Geeignet für Kleinkinder bis zu 18 Kilogramm und einer Größe von circa 105 Zentimetern.

Vorwärtsgerichtete Kindersitze / Gruppe 2 und 3: Geeignet für Kinder zwischen 15 und 36 Kilogramm und einer Größe von circa 150 Zentimetern. Nach dieser Größe ist die Verwendung eines Kindersitzes nicht länger nötig.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}