Bei einem Unfall oder einer Panne müssen Sie in den meisten Fällen aus dem Fahrzeug steigen. Um sich selber zu schützen, sollten Sie eine Warnweste anziehen.
Eine Warnweste rettet unter Umständen nicht nur Leben, sondern muss seit 2014 im Fahrzeug mitgeführt werden. Außerdem sorgt sie dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie rechtzeitig sehen können. Wir verraten Ihnen, was Sie sonst noch wissen müssen.
Wie viele Warnwesten sind pro Fahrzeug Pflicht?
Pro PKW oder LKW muss eine Warnweste mitgeführt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viele Insassen im Fahrzeug sitzen.
Handelt es sich um ein gewerbliches Fahrzeug, sieht es anders aus. Hier befinden sich in der Regel immer mehrere Personen im Fahrzeug, weshalb für jede Person eine Warnweste vorhanden sein muss. Generell ist es aber ratsam, auch im Privatfahrzeug für jede Person eine Weste mitzuführen.
In nahezu jedem Baumarkt bekommen Sie Warnwesten. Der Preis liegt zwischen zwei bis fünf Euro. Je nach Qualität kann dieser natürlich variieren.
Außerdem bieten viele Fachmärkte oder Supermärkte Warnwesten an. Auch im Internet sind viele Variationen erhältlich. Für Kinder werden sogar kleine Westen angeboten.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Warnweste?
Ja, auch hier gibt es eine Regelung. Das Material muss fluoreszierend sein. Erlaubt sind die Farben rot-orange, gelb und orange. Zudem muss rund herum ein Reflektorstreifen sein. Dieser muss mindestens 5 Zentimeter breit sein.
Ist die Farbe verblasst, erfüllt eine Warnweste nicht mehr Ihre Anforderungen und muss ersetzt werden. Die Weste sollte daher nicht dauerhaften Sonnenstrahlen ausgesetzt werden, da diese auf Dauer die Weste verblassen.
Im Handel werden Warnwesten nach der neuen Norm EN ISO 20471 angeboten. Westen mit der alten Norm DIN EN 471:2003+A1:2007 dürfen aber weiterhin genutzt werden.
Somit können Sie jede Weste kaufen, die im Handel angeboten wird und den oben genannten Normen entspricht.
Was passiert, wenn keine Warnweste vorhanden ist
Sie sind verpflichtet, bei einer Polizeikontrolle mindestens eine Warnweste vorzeigen zu können. Ist dies nicht der Fall, droht ein Bußgeld. Dieses liegt oft bei 15 Euro. Haben Sie daher immer eine Weste griffbereit.
Außerdem kann eine fehlende Warnweste bei der Hauptuntersuchung als Mangel gewertet werden.
Doch wie sieht es aus, wenn Sie im Falle eines Falles keine Warnweste tragen?
Hier kann Ihnen nichts passieren, da Sie in Eigenverantwortung handeln. Sie müssen lediglich eine Warnweste mitführen, jedoch nicht tragen. Dennoch sollten Sie bei einer Panne oder einem Unfall dringend eine Warnweste tragen.
So schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. Tragen Sie keine Warnweste und es kommt zu einem Unfall mit Schaden, kann es passieren, dass die Versicherung sich quer stellt. Dem Fahrer wird in so einem Fall oft Fahrlässigkeit vorgeworfen, weshalb Ansprüche dem Geschädigten gegenüber abgelehnt werden können.
Damit Sie die Warnweste schon vor dem Aussteigen überziehen können, sollte diese in Griffweite sein. Am besten eignet sich also das Handschuhfach oder ein Seitenfach.
Müssen Sie die Warnweste erst aus dem Kofferraum holen, können Sie sich schon unnötigen Gefahren aussetzen.
Wichtiges auf einen Blick:
- Mitführen einer Warnweste ist Pflicht
- Pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste
- Gewerbliche Fahrzeuge benötigen eine Warnweste pro Person
- Das Tragen einer Warnweste im Falle eines Falles ist keine Pflicht
- Bei fehlender Weste droht ein Bußgeld
- Bei der Hauptuntersuchung kann eine fehlende Weste als Mangel gewertet werden
Fazit
Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. So verhindern Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern schützen sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn es zu einer Panne oder einem Unfall kommt.
Befahren Sie daher immer, mindestens eine Warnweste in Griffweite auf. Noch besser ist es, wenn Sie für jede Person eine mitführen.