Vereiste Autoscheiben: Auch hier können Sie Kosten sparen
Kurz gesagt
- Eine Abdeckung über der Windschutzscheibe verhindert, dass sich über Nacht Eis bildet. Folien gibt es laut ADAC ab etwa 10 €, im Notfall reicht ein Pappkarton.
- Kratzen Sie mit einem Kunststoffkratzer, nie mit heißem Wasser, das kann die Scheibe reißen lassen.
- Den Motor im Stand laufen zu lassen, bis die Scheibe abgetaut ist, ist verboten und kostet 80 €. Ein Guckloch reicht nicht.
Am günstigsten bekommen Sie vereiste Autoscheiben frei, wenn sich das Eis gar nicht erst bildet: Eine Abdeckung über der Windschutzscheibe kostet laut ADAC ab etwa 10 €, im Notfall tut es ein stabiler Pappkarton.
Teuer wird es dagegen, den Motor im Stand laufen zu lassen, bis die Scheibe frei ist: Das ist verboten und kostet 80 € Bußgeld.
Wo Sie bei vereisten Scheiben wirklich sparen
Viele Autofahrer ärgern sich über die aktuellen Benzin- und Dieselpreise. Klagen allein senkt die Ausgaben aber nicht.
Beim Thema Eis auf der Scheibe gibt es einige Stellen, an denen Sie Geld sparen können, ohne an der Sicherheit zu sparen.
Ein Grundsatz vorweg: Scheibenwischer, Gebläse und Heizung der Scheiben brauchen zwar Energie, und damit etwas Kraftstoff. Darauf zu verzichten ist aber keine Sparidee.
Wer ein Fahrzeug führt, muss dafür sorgen, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist (§ 23 Abs. 1 StVO). Bei Regen und beschlagenen oder vereisten Scheiben gehören Wischer und Scheibenheizung deshalb dazu.
Wie genau können Sie Kosten senken?
Abdecken statt kratzen: Spezielle Eisschutzfolien gibt es laut ADAC ab etwa 10 €. Sie werden abends über die Windschutzscheibe gelegt und in den Türen eingeklemmt. Im Notfall reicht ein stabiler Pappkarton.
Von alten Zeitungen rät der ADAC ab, weil sie festfrieren. Seiten- und Heckscheibe müssen Sie trotzdem freikratzen.
Eiskratzer statt Spray: Ein Kunststoffkratzer ist günstig und schont die Scheibe. Enteiser-Sprays sind Mischungen aus Alkohol und anderen Substanzen.
Aus Umweltgründen rät der ADAC, wo möglich auf sie zu verzichten und zum Kratzer zu greifen.
Kein heißes Wasser: Heißes Wasser kann laut ADAC durch den starken Temperaturwechsel Spannungsrisse in der Scheibe verursachen, eine teure Reparatur. Lauwarmes oder kaltes Wasser taut nur kurz an und friert sofort wieder fest.
Wischwasser mit Frostschutz: Scheibenwaschwasser mit Frostschutz taut Eis an den Wischerblättern an und verhindert, dass sie wieder festfrieren. Lösen Sie festgefrorene Wischer nicht mit Gewalt von der Scheibe, sonst beschädigen Sie die Gummilippe.
Motor nicht im Stand laufen lassen
Den Motor laufen zu lassen, bis die Scheiben von allein abgetaut sind, kostet Sprit und Geld. Außerdem verbietet § 30 Abs. 1 StVO, Motoren unnötig laufen zu lassen.
Das kostet laut Bußgeldkatalog 80 € (Nr. 117, Stand 12.08.2026).
Bei Verbrennern dauert es ohnehin lange, bis genug Motorwärme an den Scheiben ankommt. Kratzen Sie lieber frei und fahren Sie los.
Warum das Warmlaufen im Stand dem Motor schadet, steht im Ratgeber Motor nicht warmlaufen lassen.
Kein Guckloch
Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht. Wer so losfährt, riskiert laut ADAC 10 bis 35 € Bußgeld, und vor allem steigt das Unfallrisiko.
Alle Scheiben müssen frei sein, ebenso Spiegel, Scheinwerfer und Kennzeichen.
Nutzen und Tipps in der Übersicht
- Windschutzscheibe über Nacht abdecken, mit Folie oder Pappkarton
- Mit dem Kunststoffkratzer statt mit Spray arbeiten, nie mit heißem Wasser
- Wischwasser mit Frostschutz einfüllen
- Den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen
- Alle Scheiben komplett freikratzen, Wischer und Scheibenheizung nutzen, wenn die Sicht es verlangt
Das Wichtigste im Überblick
Sprit sparen Sie nicht, indem Sie bei schlechter Sicht auf Wischer und Scheibenheizung verzichten, sondern durch eine Abdeckung, den Eiskratzer und den Verzicht aufs Warmlaufen im Stand.
Weitere Hebel für einen niedrigeren Verbrauch finden Sie unter Tipps zum Sprit sparen, was der Winter sonst vom Auto verlangt, im Ratgeber Glatteis und Winter.
Quellen
- ADAC: Eiskratzen, so kriegen Sie Ihre Autoscheiben schnell eisfrei (16.12.2025)
- ADAC Hessen-Thüringen: Scheibe eingefroren, Eiskratzer statt Auftau-Spray (01.12.2020)
- § 30 StVO: Umweltschutz, unnötiges Laufenlassen von Motoren (abgerufen am 22.10.2026)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, Nr. 117 (Stand 12.08.2026)
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