Autoleasing: Was es zu beachten gilt

September

25

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AutoLeasing kommt vielen Nutzern als das günstigste Autofinanzierungsmodell vor. Doch um zu klären, ob es in Ihrem konkreten Fall der Fall ist, sollten Sie die wichtigsten Leasinggrundsätze kennen.

Kein Eigentum durch Leasing

Das erste Prinzip des Leasings besteht darin, dass die Zahlung der Raten den Leasingnehmer nicht zum Besitzer des Fahrzeuges macht.

Stattdessen decken die Raten nur die Höhe der Miete ab und nach dem Auslaufen des Leasingvertrages muss das Fahrzeug dem Leasinggeber zurückgegeben werden.

Rückgabe im brauchbaren Zustand

Das zweite Prinzip des Leasings lautet: Das Fahrzeug muss nicht bloß zurückgegeben werden, sondern am Ende der Miete in einem brauchbaren Zustand sein.

Und unter „brauchbarem Zustand“ versteht man den Restwert, der nicht unter dem liegen darf, der beim Abschluss des Leasingvertrages vereinbart wurde.

Ist der tatsächliche Restwert des Leasingfahrzeuges am Ende der Nutzung niedriger als der vereinbarte Restwert, so muss der Leasingnehmer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Die Besonderheiten des Restwertes

Aus dieser Besonderheit resultiert das dritte Prinzip des Leasings:

Der vereinbarte Restwert darf nicht zu hoch sein. Zwar erhöht das die Höhe der Raten, aber dafür ist man vor unerwarteten Kosten sicher, weil die vereinbarte Ratenhöhe nicht im Nachhinein verändert werden kann.

Keine Kündigung möglich

Das vierte Prinzip wird den meisten potenziellen Leasingnehmern nicht gefallen, weil es besagt, dass der Leasingvertrag nicht gekündigt werden kann.

Daher sollten Sie ihn nur abschließen, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Raten werden stemmen können.

Vollkaskoversicherung im Leasing-Vertrag

Zu berücksichtigen ist auch ein anderes Prinzip des Leasings: Die Vollkaskoversicherung deckt im Fall des Falles nicht alle Kosten ab.

Wenn Sie zum Beispiel in einen Unfall mit Fahrzeugtotalschaden geraten, müssen Sie die Mehrwertsteuer von der Versicherungssumme selbst bezahlen.

Um das zu vermeiden, können Sie jedoch die GAP-Police zusätzlich zur Vollkaskoversicherung abschließen. Die GAP-Police deckt dann sowohl den Totalschaden als auch den Diebstahl ab.

Was sollte man über Leasing noch wissen? Leasingkosten können nur von Firmen und Unternehmern steuerrechtlich geltend gemacht werden. Deshalb ist Leasing als solches nur diesen Kategorien der Nutzer zu empfehlen.

Besonderheiten des Leasings in Übersicht

  • Der Leasingnehmer ist kein Besitzer des geleasten Fahrzeuges
  • Die Ratenhöhe ist fest
  • Die Höhe der Rate ist vom vereinbarten Restwert des Fahrzeuges abhängig
  • Wenn der tatsächliche Restwert des zurückgegebenen Fahrzeuges geringer als der vereinbarte ist, muss der Leasingnehmer die Differenz bezahlen
  • Die Vollkaskoversicherung deckt nicht alle Fälle und Kosten ab

Fazit

Ein Auto zu leasen, ist mit vielen Risiken verbunden. Deshalb rentiert sich diese Form der Fahrzeugnutzung fast ausschließlich für Unternehmer.

Private Personen sollten bei dieser Variante erst wägen und dann wagen.

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  1. Besten Dank für die vielen Informationen. Ich finde ein Auto leasen eigentlich eine gute Möglichkeit immer auch mal ein recht neues Fahrzeug zu fahren. Allerdings weiss ich nicht, ob sich sowas für uns mit Kleinkindern lohnt. Man will ja nicht das Auto versauen und nachher dafür zahlen müssen 😉

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