Egal wie hoch die aktuellen Benzinpreise bzw. Dieselpreise sind – ein Unfall, der durch Wild verursacht wurde, kann sich jederzeit ereignen.
Diese Gefahr ist im Herbst und im Frühling am höchsten, weil Wild dann wandert und häufig Fahrtstraßen überfährt.
In diesen Jahreszeiten sollten Sie lieber Waldstraßen meiden, auch wenn es zusätzliche Ausgaben für Benzin oder Diesel für Sie bedeutet.
Außerdem ist es wichtig, zu wissen, wie man sich bei einem solchen Unfall verhält.
Sofort die Polizei oder den Jagdpächter informieren!
Dies ist erforderlich, um die Wildschadensbescheinigung zu bekommen. Nur bei kleinsten Schäden können Sie auf diese verzichten.
Wenn das jeweilige Tier infolge des Zusammenstoßes nicht starb, sondern flüchten konnte, muss die Polizei die Spuren sichern.
Die gefundenen Spuren sind fotografisch zu dokumentieren und dem Protokoll beizufügen.
Erst wenn diese Handlungen durchgeführt wurden, können Sie eventuell Ersatzansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Im Normalfall ist ein Wildunfall ein Fall für die Teilkaskoversicherung
Dabei ersetzt die Teilkaskoversicherung in der Regel Schäden, die durch das sogenannte Hartwild verursacht wurden.
Zum Hartwild werden typischerweise Hasen, Füchse, Rehe, Hirsche und Wildschweine gerechnet.
Aber manche Versicherungsgesellschaften versichern Schäden unabhängig von der Tierart.
Von solchem Versicherungsschutz sind dann auch Schäden, die durch Haustiere verursacht wurden, abgedeckt.
Deshalb müssen Sie genau schauen, was in Ihrer Versicherungspolice steht.
Wenn der Schaden nicht direkt durch das Wild, sondern durch Ihre Ausweichmanöver entstand, dann müssen Sie überprüfen, unter welchen Voraussetzungen Ihr Versicherer Rettungskosten ersetzt.
Was ist mit anderen Schäden?
Schäden, die nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, können im Rahmen der Vollkaskoversicherung ersetzt werden.
Dies ist meistens dann der Fall, wenn Sie nicht nachweisen können, dass der Schaden durch einen Zusammenstoß oder durch Ausweichmanöver entstanden ist.
Aber danach werden Sie einer weniger günstigen Schadenfreiheitsklasse zugeordnet.
Wenn Ihre Versicherung nicht hilft, dann hilft der ADAC
Diese Leistung gilt nur für Fahrzeuge der Mitglieder des Klubs. Wer das Fahrzeug gefahren hat, ist dabei unerheblich.
Entscheidend ist, dass Sie nachweisen können, die Leistungen der Versicherungsgesellschaften nicht in Anspruch nehmen zu können.
Die Höhe des Schadensersatzes ist dabei auf 300 Euro beschränkt.
Das Mitnehmen des umgefahrenen Tieres ist verboten
Denn das erfüllt den Tatbestand der Wilderei. Die Mitnahme des toten Tieres ist in solchen Fällen nur dem Jagdpächter erlaubt.
Und Sie können von ihm in der Regel keinen Schadenersatz verlangen, weil solche Tiere als herrenloses Ding betrachtet werden.
Ausnahmen bilden Situationen, in denen Jagdpächter Tiere auf die Fahrtstraße absichtlich jagen.
Verhaltensregel bei Unfällen im Überblick
- Polizei oder den Jagdpächter anrufen
- Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen
- Wenn das nicht klappt, dann sollten Sie Rettungskosten beanspruchen
- Sollte auch das nicht klappen, ist die Vollkaskoversicherung Ihre Rettung
- Wenn auch sie nicht hilft, greift der ADAC Ihnen unter die Arme
- Umgefahrene Tiere dürfen nicht mitgenommen werden