In Österreich gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April, aber nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Dann braucht Ihr Pkw an allen Rädern Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil, ersatzweise Schneeketten auf zwei Antriebsrädern, wenn eine geschlossene Schneedecke oder Eisschicht liegt. Das gilt auch mit deutschem Kennzeichen, und anders als daheim zählt dort schon ein Reifen mit M+S-Kennzeichnung.
Wann gilt in Österreich die Winterreifenpflicht?
Rechtsgrundlage ist § 102 Absatz 8a des Kraftfahrgesetzes (KFG). Für Pkw und Transporter bis 3,5 Tonnen ist die Pflicht situativ: Zwischen 1. November und 15. April müssen Winterreifen montiert sein, sobald Schnee, Matsch oder Eis die Fahrbahn bedecken. Ein trockener, kalter Novembertag allein löst die Pflicht nicht aus, entscheidend sind die winterlichen Bedingungen auf der Straße.
Erfasst sind die Fahrzeugklassen M1 und N1, also Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge, dazu vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem Aufbau. Motorräder nennt die Vorschrift nicht. Wer nicht auf den ersten Wintereinbruch warten will: Der ADAC empfiehlt den Reifenwechsel, wenn es regelmäßig kälter als 7 °C wird.
Welche Reifen zählen als Winterreifen?
Als Winterreifen anerkannt sind in Österreich Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S, mit oder ohne Schneeflockensymbol; Reifen mit Schneeflockensymbol allein zählen ebenfalls. Ganzjahresreifen erfüllen die Pflicht, wenn sie so beschriftet sind. Entscheidend ist die Mindestprofiltiefe: bei Radialreifen 4 mm, bei den seltenen Diagonalreifen 5 mm, und zwar für Winter- wie für Ganzjahresreifen.
Auf der Anreise zählt ein Unterschied: In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 2024 nur noch ein Reifen mit Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, als Winterreifen. Ein älterer Reifen, der nur M+S trägt, ist in Tirol also zulässig, auf der Autobahn durch Bayern bei Glätte aber ein Verstoß. Was hierzulande gilt, erklärt der Ratgeber Winterreifenpflicht in Deutschland, dort steht auch eine Übersicht für Tschechien.
Unter 4 mm: was ein abgefahrener Winterreifen noch darf
Ein Winterreifen mit 3,5 mm Profil ist in Österreich rechtlich kein Winterreifen mehr. Fahren dürfen Sie damit trotzdem, solange die Straße frei ist, denn als Sommerreifen genügen 1,6 mm. Liegen Matsch oder Glätte, zählt er wie ein Sommerreifen. Wer im Herbst mit 3 oder 3,5 mm auf deutschen Straßen legal unterwegs ist, sollte vor der Fahrt in die Berge deshalb nachmessen.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, etwa große Wohnmobile, verlangt § 4 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) bei Winterreifen 5 mm, bei Diagonalbauart 6 mm.
Schneeketten statt Winterreifen: wann das reicht
Schneeketten ersetzen Winterreifen nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder kaum unterbrochenen Schneedecke oder Eisschicht bedeckt ist. Dann gehören sie auf zwei oder mehr Antriebsräder. Auf einer Straße mit Matsch und freien Stellen bleiben Sie mit Sommerreifen und Ketten im Kofferraum im Verstoß.
Davon getrennt ist das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“, das vor allem an Passstraßen steht. Ab diesem Schild müssen Kraftwagen nach § 52 der Straßenverkehrsordnung Ketten auf mindestens zwei Antriebsrädern haben, auch mit Winterreifen oder Allradantrieb. Der ADAC weist darauf hin, dass dort Ketten aus Stahl verlangt sind.
Was kostet ein Verstoß gegen die österreichische Winterreifenpflicht?
Für fehlende Winterausrüstung nennt der ADAC eine Strafe von rund 100 Euro. Werden andere gefährdet, kann es deutlich teurer werden: Das Kraftfahrgesetz erlaubt in § 134 Geldstrafen bis zu 10.000 €. Bei einem Unfall mit Sommerreifen zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht zwar den Schaden des anderen, die Kaskoversicherung darf aber kürzen.
Das setzt grobe Fahrlässigkeit voraus. Bei einem deutschen Vertrag richtet sich die Kürzung nach § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes und nach der Schwere des Verschuldens.
Lkw und Busse: feste Pflicht ohne Wetterbedingung
Für schwere Fahrzeuge ist die Regel strenger. Lkw der Klassen N2 und N3 brauchen vom 1. November bis 15. April Winterreifen zumindest an einer Antriebsachse, unabhängig vom Wetter. Für Busse der Klassen M2 und M3 gilt das vom 1. November bis 15. März. Beide müssen zwischen 1. November und 15. April Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder an Bord haben.
Winterreifenpflicht in Italien und der Schweiz
Wer über den Brenner weiterfährt, trifft auf andere Regeln. In Italien entscheiden die Provinzen.
Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen gilt vom 15. November bis 15. April eine Winterausrüstungspflicht unabhängig vom Wetter, im übrigen Südtirol nur unter winterlichen Bedingungen. Im Aostatal beginnt sie schon am 15. Oktober. Laut ADAC kostet ein Verstoß in Italien 42 bis 345 €.
Die Schweiz kennt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Wer mit ungeeigneten Reifen den Verkehr behindert, zahlt aber eine Buße, und nach einem Unfall droht eine erhebliche Mithaftung.
Vor der Fahrt nach Österreich: Vignette und Tankstopp
Auf Autobahnen und Schnellstraßen brauchen Sie eine Vignette, Preise und Kauf erklärt der Artikel Vignette für Österreich. Tanken lohnt sich eher hinter der Grenze: Laut Weekly Oil Bulletin der EU-Kommission kostete Super dort am 12. Oktober 2026 im Schnitt 1,865 € je Liter, 34,9 Cent weniger als bei uns. Bei 50 Litern sind das rund 17 €. Diesel lag 10,8 Cent darunter.
Ob sich ein Umweg zur Tankstelle lohnt, rechnet Benzinampel unter Spritpreise in Österreich mit den wöchentlichen Preisen vor. Wer mit einem Diesel in die Kälte fährt, findet im Ratgeber Winterdiesel, bis zu welcher Temperatur der Kraftstoff von hier hält.
Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht beim Urlaub in Österreich
Zwei Fragen, die vor der ersten Fahrt in die Skiregion oft auftauchen.
Wer ist im Mietwagen für die Winterreifen verantwortlich?
Sie als Fahrer. Das Kraftfahrgesetz richtet sich an den Lenker: Er darf das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen in Betrieb nehmen, gleich ob es gemietet, geliehen oder im Ausland zugelassen ist. Klären Sie die Bereifung deshalb bei der Buchung und prüfen Sie Beschriftung und Profil bei der Übergabe.
Muss ich Schneeketten im Auto haben?
Vorgeschrieben ist es für Pkw nicht, die Mitführpflicht gilt nur für Lkw und Busse. An Strecken mit dem Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ kommen Sie ohne Ketten aber nicht weiter, und solche Schilder stehen oft auf dem letzten Stück zu Skiorten. Wer Pässe oder Bergstraßen plant, packt Ketten deshalb ein und übt das Aufziehen vorher.
Quellen
- § 102 KFG 1967: Winterreifen und Schneeketten, Fassung ab 1.10.2026 (abgerufen am 21.10.2026)
- § 4 KDV 1967: Profiltiefe von Winterreifen (abgerufen am 21.10.2026)
- oesterreich.gv.at: Mindestprofiltiefe von Reifen (Stand 12.01.2026)
- ADAC: Winterreifen- und Schneekettenpflicht im Ausland (10.12.2025)
- § 134 KFG 1967: Strafbestimmungen, Fassung ab 1.10.2026 (abgerufen am 21.10.2026)