Nach dem Werkstattbesuch: Ärger mit der Werkstatt

September

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Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Werkstattbesuch immer noch meckert

Leider endet nicht jeder Werkstattbesuch genauso wie es gewünscht ist. Neben erhöhten Rechnungen und anderen Unannehmlichkeiten sind Folgeschäden einer Reparatur oder ein nicht beseitigter Mangel nicht nur ärgerlich.

Dieser Artikel beantworten die wichtigsten Fragen, wenn Ihr Fahrzeug nach den Werkstattbesuch immer noch meckert.

Wie gehen Sie mit den Mängeln um?

Die Dauer der Haftung und Gewährleistung bei Reparaturen am Fahrzeug:

Grundsätzlich bildet in Deutschland das BGB die Grundlage für solche Rechtsfälle. Danach müssen die Werkstätte zwei Jahre für Ihre Reparatur und eventuelle Folgeschäden haften.

Jedoch gelten in den meisten Werkstätten die Kfz-Reparaturbedingungen. Diese verkürzen die Haftung auf zwölf Monate.

Die Werkstatt muss die Mängel unter Übernahme aller Kosten beheben. Die Verjährungsfrist kann sich auf drei Jahre verlängern. Dazu muss die Werkstatt arglistige Mängel verschweigen.

Weiterhin gelten für die Ersatzteile andere Fristen. Neuteile müssen immer eine Haftung über zwei Jahre erhalten. Gebrauchte Ersatzteile müssen nur mit einer Haftung von zwölf Monaten verkauft werden.

Die Werkstätten müssen vor den Einbau die Ersatzteile auf Funktion prüfen. Dadurch kann man innerhalb von sechs Monaten auch den kostenlosen Wechsel eines defekten Ersatzteiles verlangen.

Dies liegt an der Beweislasterleichterung. Sie können davon ausgehen, dass das Ersatzteil schon beim Einbau defekt war. Schließlich fällt der Mangel einen Leihen nach sechs Monaten auf.

Die ersten Schritte zum Ausbessern der Mängel

Sie müssen den Mangel sofort der Werkstatt melden. Die Werkstatt sollte der Schadenverursacher sein.

Dazu bringen Sie am Besten einen Zettel mit einer Beschreibung des Mangels mit. Diesen lassen Sie mit Ort und Datum in der Werkstatt unterschreiben. Im Ernstfall dient dies als Beweis für die fristgerechte Meldung der Mängel.

Bleibt Ihr Fahrzeug liegen und ist mehr als 50 km von der Schadenverursacher-Werkstatt entfernt, dann können Sie auch eine andere Werkstatt mit den Mangel aufsuchen.

Dabei können mehrere Dinge kostenintensiver ausfallen. In der Regel müssen Sie zunächst die Rechnung in der zweiten Werkstatt bezahlen und können diese beim Schadenverursacher gelten machen.

Die Fehlersuche gehört nicht unbedingt zum Mangel und wird häufig nicht übernommen.

Wie prüfen Sie die Rechnung? – Zeitpunkt der Bezahlung

Laut KFZ-Reparaturbedingungen müssen die Rechnungen über die Reparatur sofort bei Abholung des reparierten Fahrzeuges und Bar bezahlt werden. Der Abholtermin kann bis zu einer Woche nach der Fertigstellung hinausgezögert werden.

Aber aufgrund der Wettbewerbsfähigkeit von Werkstätten bieten viele Ratenzahlungen, (Kredit)Kartenzahlungen und Rechnungen an.

Die Rechnung muss ohnehin bezahlt werden. Auch bei eventuellen Mängeln müssen Sie zunächst die Hauptrechnung annehmen.

Die Rechnung unter Vorbehalt zahlen

Falls die Reparatur nicht vollständig abgeschlossen ist oder ein Mangel schon mit den ersten Blick erkannt wird, zahlen Sie die Rechnung unter Vorbehalt.

Dazu bezahlen Sie die Rechnung und vermerken auf der Rechnung den Satz: Zahlung unter Vorbehalt. Dies muss auch auf der Buchhaltungsrechnung der Werkstatt stehen.

Später formulieren Sie den Mangel ausführlich schriftlich.

Wer kann Ihnen bei Problemen mit der Reparatur und Werkstatt helfen?

Schiedsstellen helfen gern:

Die KFZ-Handwerke besitzen Schiedsstellen. Diese sind für die bei der KFZ-Innung gemeldeten Werkstätten zuständig. Der Gang zur Schiedsstelle ist eine kostenlose und praktische alternative zur Gerichtsverhandlung.

Sie können auf der Webseite nach Ihrer zuständigen Schiedsstelle suchen: www.kfz-schiedsstellen.de. Anschließend stellen Sie eine schriftlichen Antrag mit so vielen Beweisen wie möglich.

Die Verjährungsfrist für ein eventuell anhängiges Gerichtsverfahren ist durch die Schiedsstelle gestoppt.

Schlichtungsverfahren vor einem Gerichtsverfahren

Viele Bundesländer verlangen ein Schlichtungsverfahren bevor das Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Das Schlichtungsverfahren ist eine Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen.

Es wird vor einer anerkannten Güte- oder Schlichtungsstelle geführt. Durch das Schlichtungsverfahren entstehen Kosten.

Bei einem Gerichtsverfahren kann Ihnen nur noch ein Anwalt helfen. Dazu können Rechtsschutzversicherungen oder der ADAC unterstützend sein.

Wie werden Reparaturen reklamiert?

Die Beweisführung ist in jedem Streitfall das Wichtigste. So müssen Sie Ihre Schritte so gut wie möglich belegen. Aufgrund dessen muss die Reklamation schriftlich bei der Werkstatt beanstandet werden.

Der Posteingang sollte ebenfalls schriftlich bestätigt sein. Die Werkstatt muss mindestens zwei Möglichkeiten erhalten um ihre Mängel zu beheben. Erst dann können weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Die zuständige Schiedsstelle kann dabei kostenlos und schnell helfen. Ein Gerichtsverfahren ist sehr kostenintensiv und zeitaufwendig. Deshalb kann ein Schlichtungsverfahren eine günstige und bessere Alternative darstellen.

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