Autobahn: Wann Sie auch rechts überholen dürfen
Kurz gesagt
- Auf der Autobahn dürfen Sie rechts überholen, wenn links eine Fahrzeugschlange steht oder langsam fährt, und dann nur geringfügig schneller; die Gerichte legen das meist als höchstens 20 km/h mehr bei höchstens 60 km/h links aus.
- Erlaubt ist es auch auf dem Einfädelungsstreifen, auf dem Ausfädelungsstreifen nur, wenn der Verkehr stockt.
- Innerorts dürfen Sie auf markierten Fahrstreifen rechts schneller fahren, ebenso an eingeordneten Linksabbiegern vorbei.
- Unerlaubt rechts überholen kostet außerorts 100 € und einen Punkt.
Rechts überholen dürfen Sie auf der Autobahn, wenn links eine Fahrzeugschlange steht oder langsam fährt, und dann nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht (§ 7 Abs. 2a StVO).
Erlaubt ist es außerdem auf dem Einfädelungsstreifen und, wenn sich auf allen Fahrstreifen Schlangen gebildet haben. Wer außerorts ohne solchen Grund rechts überholt, zahlt laut Bußgeldkatalog 100 € und bekommt einen Punkt.
„Rechts überholen ist immer verboten“: stimmt das?
Diese Aussage hat sich in vielen Köpfen verankert, ganz richtig ist sie nicht. Auf deutschen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot, überholt wird links (§ 5 Abs. 1 StVO). Pauschalisieren lässt sich diese Regel aber nicht.
Es gibt Ausnahmen
Es gibt einige Situationen, in denen Sie ein anderes Fahrzeug rechts überholen oder rechts schneller fahren dürfen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Innerorts gelten andere Regeln
Ein Schleicher auf der linken Spur treibt Sie in den Wahnsinn?
Innerorts dürfen Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren als links (§ 7 Abs. 3 StVO).
Achtung: Das gilt nur, wenn die Fahrstreifen markiert sind, und nicht auf innerörtlichen Autobahnen.
Ausnahme: Linksabbieger
Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen, innerorts wie außerorts (§ 5 Abs. 7 StVO). Das gilt auch ohne markierte Fahrstreifen, wenn rechts daneben genug Platz ist.
Pfeile auf der Fahrbahn
Oft trennen sich vor Ampeln oder Kreuzungen die Spuren.
Sind mehrere Fahrstreifen mit Pfeilen in unterschiedliche Richtungen markiert, dürfen Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, auch rechts überholt werden (StVO, Anlage 2, Zeichen 297). Ob Sie sich innerorts oder außerorts befinden, spielt dabei keine Rolle.
An Ampeln
Wo Ampeln den Verkehr regeln, darf auf mehreren Fahrstreifen nebeneinander gefahren werden, auch wenn wenig los ist (§ 37 Abs. 4 StVO). Kommt dabei der rechte Fahrstreifen schneller voran, ist das erlaubt.
Voraussetzung sind aber mehrere Fahrstreifen in Ihre Richtung; eine einzelne Spur mit etwas Platz daneben genügt nicht. Diese Regel vermeidet unnötige Staus vor der Kreuzung.
Auf dem Beschleunigungsstreifen
Sie möchten auf eine Autobahn oder Schnellstraße auffahren und müssen sich über den Beschleunigungsstreifen einfädeln?
Dort ist höheres Tempo als auf der Autobahn ausdrücklich erlaubt (§ 7a Abs. 2 StVO), Sie dürfen also auch an Fahrzeugen auf der Autobahn rechts vorbeiziehen. Anschließend ordnen Sie sich mit angepasster Geschwindigkeit ein.
Auf dem Verzögerungsstreifen gilt das nicht
Möchten Sie die Autobahn verlassen, tun Sie das über den Verzögerungsstreifen, der meist durch eine breite weiße Linie abgetrennt ist.
Dort dürfen Sie nicht schneller fahren als auf den durchgehenden Fahrstreifen (§ 7a Abs. 3 StVO). Der Verzögerungsstreifen dient dazu, Tempo abzubauen.
Eine Ausnahme gibt es: Stockt oder steht der Verkehr auf der Autobahn, dürfen Sie auf dem Verzögerungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen.
Und wie ist es im Stau?
Im Stau gilt eine eigene Ausnahme: Steht die linke Kolonne oder fährt sie langsam, dürfen Sie rechts vorbeiziehen, nur geringfügig schneller und äußerst vorsichtig.
Was „langsam“ und „geringfügig“ heißt, legen die Gerichte üblicherweise so aus: Die linke Schlange fährt höchstens 60 km/h, und Sie sind höchstens 20 km/h schneller.
Fährt die linke Spur wegen dichten Verkehrs also 60 km/h, dürfen Sie rechts mit bis zu 80 km/h vorbeifahren. Steht die linke Spur, sind es höchstens 20 km/h.
Haben sich auf allen Fahrstreifen Schlangen gebildet, darf rechts ohnehin schneller gefahren werden als links (§ 7 Abs. 2 StVO).
Im Stau gilt außerdem: Sobald der Verkehr nur noch Schrittgeschwindigkeit fährt oder steht, bilden Sie die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem Fahrstreifen rechts daneben (§ 11 Abs. 2 StVO).
Wie Staus entstehen und worauf Sie darin achten, steht im Ratgeber Staus: Ursachen und richtiges Verhalten.
Welche Strafen drohen bei unerlaubtem Rechtsüberholen?
Die Bußgelder stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung, die Punkte im Fahreignungsregister (Stand Oktober 2026).
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Innerorts unerlaubt rechts überholt | 30 € | 0 |
| Innerorts unerlaubt rechts überholt, mit Sachbeschädigung | 35 € | 0 |
| Außerorts unerlaubt rechts überholt | 100 € | 1 |
Gefährden Sie dabei andere oder verursachen Sie einen Unfall, wird es teurer. Gerade außerorts gilt das Rechtsfahrgebot streng.
Bleiben Sie auch in den erlaubten Ausnahmen vorsichtig. Viele Verkehrsteilnehmer kennen die Ausnahmen nicht und achten deshalb beim Spurwechsel nicht auf den Verkehr rechts von ihnen.
Wann rechts überholen erlaubt ist: die Übersicht
- Innerorts auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen (Fahrzeuge bis 3,5 t)
- Beim Überholen eines eingeordneten Linksabbiegers
- Auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen, wenn Sie sich eingeordnet haben
- An Ampeln mit mehreren Fahrstreifen in Ihre Richtung
- Auf dem Beschleunigungsstreifen
- Im Stau, wenn links eine Schlange steht oder langsam fährt, mit geringfügig höherem Tempo
Quellen
Aktuelle Daten von Benzinampel