Die Kilometerpauschale 2026 für Dienstreisen beträgt 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto und 0,20 € mit Motorrad, Motorroller oder Moped. Anders als beim Weg zur Arbeit zählen Hinfahrt und Rückfahrt einzeln, einen Höchstbetrag gibt es nicht. Erstattet Ihr Arbeitgeber diese Sätze, bleibt das steuerfrei; zahlt er weniger, setzen Sie die Differenz als Werbungskosten an.
Gegenüber 2025 haben sich die Sätze für Dienstreisen nicht verändert. Erhöht wurde zum 1. Januar 2026 nur die Entfernungspauschale, die umgangssprachlich ebenfalls oft Kilometerpauschale heißt: Sie beträgt jetzt 0,38 € ab dem ersten Kilometer, gerechnet je Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber zur Pendlerpauschale 2026.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrsmittel. Das Einkommensteuergesetz übernimmt in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a die Sätze der Wegstreckenentschädigung aus dem Bundesreisekostengesetz, das Bundesfinanzministerium nennt sie im Reisekosten-Schreiben ausdrücklich. Für jeden Kilometer, den Sie im Rahmen einer Dienstreise tatsächlich fahren, gilt:
| Fahrzeug | Satz in Euro je gefahrenem Kilometer |
|---|---|
| Pkw, Kombi, Transporter, auch mit Elektro- oder Hybridantrieb | 0,30 € |
| Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa | 0,20 € |
| Fahrrad | kein Pauschalsatz, tatsächliche Kosten |
| Bus, Bahn, Flugzeug, Taxi | Fahrpreis laut Beleg |
Für öffentliche Verkehrsmittel gibt es keinen Kilometersatz, auch wenn das Ticket billiger wäre: Abgerechnet wird der Fahrpreis (Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.02.2021, VI R 50/18). Wichtig ist deshalb, die Fahrkarten aufzuheben.
Reicht die Kilometerpauschale 2026 bei heutigen Spritpreisen?
Für den Sprit reicht sie, für das ganze Auto meist nicht. Bei 7 Litern Super E5 auf 100 km und dem Bundesdurchschnitt vom 19.10.2026 von 2,158 € kostet ein Kilometer 15,1 ct Kraftstoff, ein Diesel mit 6 Litern bei 2,243 € 13,5 ct. Von den 30 ct bleiben damit rund 15 ct für alles andere.
| Posten | Annahme pro Jahr | je Kilometer |
|---|---|---|
| Kraftstoff (7 l/100 km, 2,158 €) | 2.266 € | 15,1 ct |
| Versicherung (Haftpflicht und Teilkasko) | 700 € | 4,7 ct |
| Kfz-Steuer | 150 € | 1,0 ct |
| Wartung und Reparaturen | 700 € | 4,7 ct |
| Reifen | 250 € | 1,7 ct |
| Wertverlust | 1.500 € | 10,0 ct |
| Summe | 5.566 € | 37,1 ct |
Die Annahmen beschreiben einen einige Jahre alten Benziner der Kompaktklasse mit 15.000 km im Jahr, die Spritkosten stammen aus den Preismeldungen aller Tankstellen, ausgewertet von Benzinampel. Ihre eigenen Werte stehen in Versicherungsschein und Rechnungen. Mit diesen Zahlen deckt die Kilometerpauschale rund 80 Prozent der Vollkosten.
Für einen Neuwagen sieht es anders aus: Der ADAC rechnet für einen Opel Astra 1.2 Benziner mit 61,9 ct je Kilometer, bei fünf Jahren Haltedauer, 15.000 km im Jahr und 1,92 Euro je Liter (Stand 30.04.2026). Da deckt die Pauschale weniger als die Hälfte.
Für die einzelne Dienstfahrt zählt eher, was ein zusätzlicher Kilometer kostet. Versicherung, Steuern und ein Teil des Wertverlusts fallen ohnehin an, ob Sie den Termin anfahren oder nicht. Sprit, Wartung und Reifen summieren sich in der Rechnung oben auf 21,5 ct je Kilometer, diese laufenden Kosten deckt die Pauschale. Wer viel dienstlich mit dem eigenen Auto fährt, sollte deshalb einen individuellen Kilometersatz durchrechnen; bei gelegentlichen Fahrten lohnt der Aufwand selten.
Auch den Spritpreis bildet der Satz nicht ab. Am 16.09.2026, dem teuersten Tag seit Beginn der Benzinampel-Tagesstatistik im Juli, kostete Super E5 im Mittel 2,363 €, der Kilometer damit 16,5 ct; am 11.07.2026 waren es 2,107 € und 14,7 ct.
Gedrückt sind die Herbstpreise zudem durch den befristeten Tankrabatt. Was der Liter heute kostet, zeigen die Benzinpreise und Dieselpreise in Ihrer Umgebung. Am Verbrauch setzen die Spartipps fürs Fahren an, bei den Fixkosten der Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
Dienstreise oder Arbeitsweg: Wo verläuft die Grenze?
Eine Dienstreise ist jede beruflich veranlasste Fahrt, die nicht zur ersten Tätigkeitsstätte führt: zum Kunden, zur Baustelle, zu einer anderen Filiale oder zum Seminar. Dafür gilt die Kilometerpauschale. Der Weg, den Sie regelmäßig von der Wohnung zum Betrieb fahren, fällt unter die Entfernungspauschale. Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, ob Auto, Rad oder Bahn spielt keine Rolle.
| Arbeitsweg | Dienstreise | |
|---|---|---|
| Name im Gesetz | Entfernungspauschale | Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit |
| Satz 2026 | 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke | 0,30 € pro Kilometer, tatsächlich gefahren (Pkw) |
| Berechnung | Entfernung mal Arbeitstage, kürzeste Straßenverbindung | gefahrene Kilometer je Fahrt, Hin- und Rückfahrt |
| Höchstbetrag | 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem oder überlassenem Auto | keiner |
| Erstattung durch den Arbeitgeber | nur als Zuschuss oder Jobticket, mindert die Pauschale | steuerfrei bis zur Höhe der Pauschale |
| Eintrag in der Anlage N | Entfernungspauschale | Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten |
Beim Arbeitsweg zählen die Arbeitstage: einmal pro Arbeitstag die einfache Strecke ab dem ersten Kilometer, gemessen als Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte über die kürzeste Straßenverbindung. Bei der Dienstreise zählt jede einzelne Fahrt mit allen Kilometern.
Als erste Tätigkeitsstätte gilt der Betrieb, dem Sie arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet sind. Fehlt diese Zuordnung, entscheidet, wo Sie typischerweise arbeitstäglich, an mindestens zwei vollen Arbeitstagen je Woche oder mit einem Drittel der vereinbarten Arbeitszeit eingesetzt werden sollen (§ 9 Abs. 4 EStG). Mehr als eine erste Tätigkeitsstätte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt es nicht.
Erst ins Büro, dann zum Kunden: Wie wird gerechnet?
Fahren Sie morgens ins Büro, dann zum Kunden und von dort nach Hause, gibt es für den Hinweg an diesem Tag die halbe Entfernungspauschale. Die Strecke vom Büro zum Kunden und heim rechnen Sie mit 0,30 € je Kilometer ab. Starten Sie direkt von zu Hause zum Kunden und kehren dorthin zurück, ist die ganze Fahrt Dienstreise.
Ein kleiner Umweg auf dem Weg zur Arbeit, um für den Betrieb etwa die Post abzuholen, macht die Fahrt nicht zur Dienstreise. Nur der Umweg selbst wird wie eine Auswärtstätigkeit behandelt (Lohnsteuer-Handbuch 2026, H 9.10).
Ohne festen Arbeitsort: Sammelpunkt und Tätigkeitsgebiet
Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, aber auf Anweisung regelmäßig denselben Treffpunkt ansteuert, etwa den Betriebshof, rechnet diese Fahrten wie einen Arbeitsweg ab. Dasselbe gilt für den Weg zum nächstgelegenen Zugang eines weiträumigen Tätigkeitsgebiets, zum Beispiel eines Hafens oder Forstreviers (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG). Fahrten innerhalb dieses Gebiets sind wieder Dienstreisen.
So rechnen Sie eine Dienstreise ab
Ein Beispiel: Sie fahren mit dem eigenen Wagen 35 Kilometer zu einem Kunden und wieder zurück. Abrechnen können Sie 70 gefahrene Kilometer mal 0,30 €, also 21 Euro. Parkgebühren und Maut werden als Reisenebenkosten zusätzlich berücksichtigt, ebenso Unfallkosten auf der Dienstfahrt, so das Reisekosten-Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25.11.2020.
Was Sie für jede Fahrt notieren sollten
- Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr
- Start, Ziel und den dienstlichen Anlass, etwa den Kunden
- die tatsächlich gefahrenen Kilometer laut Tacho
- Belege für Parkgebühren, Maut und öffentliche Verkehrsmittel
Ein Fahrtenbuch im steuerlichen Sinn brauchen Sie für die Pauschale nicht. Ihr Arbeitgeber muss aber Unterlagen zum Lohnkonto nehmen, aus denen hervorgeht, dass die Erstattung steuerfrei sein darf (R 9.5 Abs. 2 LStR). Die Uhrzeiten sind ohnehin wichtig für die Verpflegungspauschale.
Erstattung durch den Arbeitgeber: Bis wann ist sie steuerfrei?
Zahlt Ihr Arbeitgeber 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Pkw, bleibt der Betrag steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, außer Sie weisen eine höhere Kostenbelastung über einen individuellen Kilometersatz nach. Zahlt er weniger oder nichts, wird die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht.
Welchen Betrag der Arbeitgeber erstattet, regelt das Steuerrecht nicht, das steht im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Der Bund selbst zahlt seinen Beamten nach § 5 BRKG 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 Euro je Dienstreise, und 30 Cent, wenn vorab schriftlich ein erhebliches dienstliches Interesse am Auto festgestellt wurde. Stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen, darf er keine Kilometerpauschale steuerfrei zahlen (R 9.5 Abs. 2 LStR).
Individueller Kilometersatz: tatsächliche Kosten statt Pauschale
Statt der Pauschale dürfen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Autos als Werbungskosten absetzen. Für die Berechnung ermitteln Sie die Gesamtkosten über zwölf Monate, also Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff, Wartung und Reparaturen, und teilen sie durch die Jahresfahrleistung (R 9.5 Abs. 1 LStR). Der errechnete Satz gilt, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, etwa wenn die Abschreibung ausläuft. Steuerlich interessant ist das vor allem bei neuen, teuren Fahrzeugen mit wenig Kilometern pro Jahr; das Finanzamt kann die Belege dazu anfordern.
Kilometerpauschale für Selbstständige
Nutzen Selbstständige oder Freiberufler ihr privates Auto für betriebliche Fahrten, etwa zu Kunden, setzen sie ebenfalls 0,30 € je gefahrenem Kilometer an, hier als Betriebsausgabe statt als Werbungskosten. Die Reisekostenregeln für Arbeitnehmer gelten sinngemäß, Pauschalen aber nur für private Fahrzeuge (R 4.12 Abs. 2 EStR). Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, zählen die tatsächlichen Kosten, und die private Nutzung wird über die Ein-Prozent-Regel oder ein Fahrtenbuch versteuert. Für den Weg zur eigenen Betriebsstätte machen sie keinen Kilometersatz geltend: Die Pendlerpauschale gilt dort wie bei Arbeitnehmern für die einfache Strecke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG).
Was außer den Kilometern zur Dienstreise gehört
Neben den Fahrtkosten zählen Verpflegungspauschalen zu den Reisekosten: 14 € pro Tag mit mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetag, 28 € für jeden vollen Tag außer Haus (§ 9 Abs. 4a EStG). Dazu kommen Übernachtungskosten laut Rechnung und die Reisenebenkosten. Den Betrag, den der Arbeitgeber davon nicht steuerfrei erstattet, können Sie ebenfalls geltend machen.
Dienstreisen in der Steuererklärung eintragen
Arbeitnehmer tragen Dienstreisen in der Anlage N im Abschnitt Reisekosten ein: Fahrtkosten mit den gefahrenen Kilometern, Verpflegung, Übernachtung und Nebenkosten. Steuerfreie Erstattungen ziehen Sie dort ab, berücksichtigt wird nur der Rest. Ihre Aufstellung der Fahrten reichen Sie nach, wenn das Finanzamt danach fragt; mit der Steuererklärung schicken müssen Sie sie nicht.
Häufige Fragen zur Kilometerpauschale
Drei Fragen, die bei Dienstreisen mit dem eigenen Wagen oft kommen.
Gilt die Kilometerpauschale auch für Elektroautos?
Ja. Ein Elektroauto ist ein Kraftwagen, also gelten 0,30 € pro Kilometer wie beim Verbrenner. Weil Strom je Kilometer meist weniger kostet, bleibt mehr für die Fixkosten übrig: Mit 18 kWh auf 100 km und dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,0 ct je kWh (BDEW, August 2026) sind es 6,7 ct Energiekosten je Kilometer.
Gibt es mehr Geld, wenn Kollegen mitfahren?
Nein. Die Pauschale hängt am Fahrzeug, nicht an der Zahl der Insassen: Wer fährt, rechnet seine Kilometer ab, die Mitfahrer haben für diese Strecke keine eigenen Fahrtkosten. Einen Zuschlag für Mitfahrer oder Gepäck sieht das Steuerrecht nicht vor. Teilen sich Kollegen die Spritkosten privat, ändert das steuerlich nichts.
Kann ich die Kilometerpauschale auch für Fahrten zur Fortbildung ansetzen?
Ja, wenn die Fortbildung beruflich veranlasst ist und nicht an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte stattfindet. Dann ist die Fahrt eine Auswärtstätigkeit, und Hinfahrt wie Rückfahrt werden mit dem Kilometersatz abgerechnet. Bei einem Vollzeitstudium oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme gilt die Bildungseinrichtung dagegen als erste Tätigkeitsstätte, dann zählt die Entfernungspauschale.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 9 (Werbungskosten, Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit), Fassung 2026, abgerufen 21.10.2026
- Bundesreisekostengesetz § 5 (Wegstreckenentschädigung), abgerufen 21.10.2026
- Bundesfinanzministerium: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern, BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Lohnsteuer-Handbuch 2026
- Lohnsteuer-Richtlinien R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten, Lohnsteuer-Handbuch 2026
- Einkommensteuer-Richtlinien R 4.12, Einkommensteuer-Handbuch 2025
- ADAC: Kostenvergleich Elektroauto, Benziner, Diesel, Stand 30.04.2026
- BDEW-Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026