Ratgeber › Kosten & Sparen

Pendlerpauschale 2026: Höhe, Berechnung und was sie wirklich bringt

Von Robin Steinheimer · 21.10.2026

Die Pendlerpauschale 2026 beträgt 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, seit dem 1. Januar 2026 schon ab dem ersten Kilometer. Wer 25 km entfernt arbeitet und an 220 Tagen im Jahr hinfährt, setzt damit 2.090 € als Werbungskosten an. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem Steuersatz ab und davon, ob Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Bis Ende 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €. Das Steueränderungsgesetz 2025, vom Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen, hat diese Staffel abgeschafft; der neue Satz gilt unbefristet. Für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, etwa zum Kunden oder zur Baustelle, gelten eigene Regeln: die Kilometerpauschale für Dienstreisen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Ab 1. Januar gilt ein einheitlicher Betrag von 0,38 € pro Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte, egal ob Sie 3 oder 80 Kilometer pendeln; bei 25 km sind das 9,50 € pro Tag. Es zählt die einfache Strecke, der Rückweg ist mit abgegolten. Kurze Wege gewinnen prozentual am meisten, ab 20 km bleibt der Zuwachs bei 352 € pro Jahr.

Einfache Entfernungbis 2025ab 2026Plus im Jahr
10 km660 €836 €176 €
15 km990 €1.254 €264 €
20 km1.320 €1.672 €352 €
25 km1.738 €2.090 €352 €
30 km2.156 €2.508 €352 €
40 km2.992 €3.344 €352 €
50 km3.828 €4.180 €352 €

Gerechnet mit 220 Arbeitstagen. Im Gesetz heißt die Pendlerpauschale Entfernungspauschale, geregelt in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363 vom 23.12.2025). Dieselben 0,38 € gibt es für die wöchentliche Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung.

So berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale

Die Berechnung der Pendlerpauschale hat drei Teile: Entfernung in Kilometern mal Anzahl der Arbeitstage mal 0,38 € pro Kilometer. Bei 18 km und 200 Fahrtagen ergibt das 1.368 €.

Welche Entfernung zählt?

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, abgerundet auf volle Kilometer. Eine längere Strecke dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren, zum Beispiel über eine Umgehungsstraße statt durch drei Ortsdurchfahrten. Die kürzeste Verbindung gilt auch dann, wenn sie mautpflichtig ist; Umwege zum Abholen von Mitfahrern zählen nicht.

Erste Tätigkeitsstätte ist der Betrieb, dem Ihr Arbeitgeber Sie dauerhaft zugeordnet hat. Fehlt eine solche Festlegung, gilt als erste Tätigkeitsstätte der Ort, an dem Sie jeden Arbeitstag, zwei volle Tage pro Woche oder ein Drittel Ihrer Arbeitszeit tätig sein sollen (§ 9 Abs. 4 EStG). Legen Sie an einem Tag nur einen Weg zurück, etwa weil Sie vom Büro direkt zu einem Termin fahren und von dort heimkehren, gibt es für diesen Tag die halbe Pauschale.

Wie viele Arbeitstage können Sie ansetzen?

Ansetzen dürfen Sie nur die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind; eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Die Obergrenze für 2026 lässt sich trotzdem abschätzen: Das Jahr hat 261 Tage von Montag bis Freitag, davon fallen sieben bundesweite Feiertage auf einen Wochentag, denn der 3. Oktober und der 26. Dezember sind Samstage.

Mit 30 Urlaubstagen und ohne zusätzliche Landesfeiertage kommen Sie bei einer Fünftagewoche auf höchstens 224 Fahrtage. Regionale Feiertage, Urlaub, Krankheit und Homeoffice ziehen weitere ab. Ein Kalender mit Ihren Bürotagen hilft, wenn das Finanzamt nachfragt.

Pendlerpauschale gegen Spritkosten: Deckt sie den Tank?

Bei den Spritpreisen vom Herbst 2026, gedrückt durch den befristeten Tankrabatt, deckt die Pendlerpauschale die reinen Spritkosten eines durchschnittlichen Autos, allerdings nur als Abzug vom Einkommen. Pro Entfernungskilometer fahren Sie zwei Kilometer. Mit 7 Litern Super E5 auf 100 km kostet das beim Bundesdurchschnitt vom 19.10.2026 (2,158 €) 30,2 ct, angesetzt werden 38 ct.

Verbrauch auf 100 kmSuper E5 (2,158 €)Diesel (2,243 €)Pendlerpauschale
5 Liter21,6 ct22,4 ct38 ct
6 Liter25,9 ct26,9 ct38 ct
7 Liter30,2 ct31,4 ct38 ct
8 Liter34,5 ct35,9 ct38 ct

Spritkosten je Entfernungskilometer mit Hin- und Rückweg, Bundesdurchschnitt am 19.10.2026, ausgewertet von Benzinampel aus den Preismeldungen aller Tankstellen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Ab etwa 8,8 Litern Super oder 8,5 Litern Diesel verbraucht der Wagen mehr, als die Pauschale ansetzt. Nach den tatsächlichen Kosten fragt sie nicht: Am 16.09.2026, dem teuersten Tag seit Beginn der Tagesstatistik im Juli, kostete Super E5 im Mittel 2,363 €, ein 7-Liter-Auto lag damit bei 33,1 ct.

Aufs Jahr gerechnet sind 25 km an 220 Tagen im Jahr 11.000 gefahrene Kilometer. Mit 7 Litern Super E5 kosten sie 1.661,66 €, ein Diesel mit 6 Litern 1.480,38 €.

Mehr bewegen Sie über den Literpreis: In den 14 Tagen bis zum 20.10.2026 war Super E5 um 11 Uhr im Schnitt 3,2 ct billiger als im Tagesmittel und 16,1 ct billiger als direkt nach 12 Uhr, bei 770 Litern im Jahr sind das 25 bis 124 €. Auch die Sorte zählt: Super E10 kostete am 19.10.2026 im Schnitt 2,101 €, 5,7 ct weniger als E5; ob Ihr Auto es verträgt, klärt der Ratgeber zu E10. Wann Tanken am günstigsten ist, zeigt die Auswertung nach Uhrzeit, was es an Ihrem Arbeitsweg kostet, die aktuellen Benzinpreise und die Dieselpreise in Ihrer Nähe.

Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale wirkt steuerlich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen, denn diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag zieht das Finanzamt ohnehin automatisch ab. Bei 220 Fahrtagen ist die Grenze ab 15 Kilometern einfacher Strecke erreicht (15 × 220 × 0,38 € = 1.254 €), bei 180 Fahrtagen ab 18 km.

Kürzere Wege sind trotzdem nicht wertlos: Arbeitsmittel, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge oder die Homeoffice-Pauschale werden addiert, erst die Summe entscheidet.

Wie viel Geld bringt die Pendlerpauschale 2026 tatsächlich?

Die Pendlerpauschale ist keine Auszahlung, sie senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Zurück kommt der abziehbare Betrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Ein Beispiel nach dem Einkommensteuertarif 2026: ledig, keine Kirchensteuer, zu versteuerndes Einkommen 40.000 € ohne Fahrtkosten, 25 km Arbeitsweg an 220 Tagen.

  • Nur Fahrtkosten: Von den 2.090 € wirken 860 € über dem Pauschbetrag. Die Einkommensteuer sinkt um 271 €.
  • Pauschbetrag schon ausgeschöpft: Liegen Ihre übrigen Werbungskosten bereits über 1.230 €, zählen die vollen 2.090 €, und die Steuer sinkt um 654 €.
  • Effekt der Reform: Gegenüber der alten Staffel bringt die Anhebung in diesem Beispiel rund 110 € im Jahr, ebenfalls mit dem Tarif 2026 gerechnet.

Gemessen an den 1.661,66 € Sprit für diesen Arbeitsweg ersetzt die Steuer also ein Sechstel bis zwei Fünftel der Fahrtkosten, Versicherung und Verschleiß nicht eingerechnet. Beim Verbrauch selbst setzen die Tipps zum Spritsparen an. Der Grenzsteuersatz liegt bei diesem Einkommen bei gut 30 Prozent und klettert mit steigendem Einkommen auf 42 und später 45 Prozent. Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € ist er null.

Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren

Beides geht im selben Jahr, aber in der Regel nicht am selben Tag. Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend im Homeoffice arbeiten und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, gibt es 6 € pro Tag als Tagespauschale, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Fahren Sie ins Büro, zählt die Pendlerpauschale. Haben Sie dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz, ist die Tagespauschale auch an Tagen mit Auswärtsterminen erlaubt.

Ein Beispiel mit drei Bürotagen und zwei Homeoffice-Tagen pro Woche bei 224 Arbeitstagen und 25 km, berechnet für das ganze Jahr: 134 Fahrtage ergeben 1.273 €, 90 Homeoffice-Tage 540 €. Zusammen sind das 1.813 €, also 583 € über dem Pauschbetrag. Notieren Sie Homeoffice-Tage und Bürotage getrennt, beide Zahlen fragt die Anlage N ab.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Bus, Bahn und Fahrrad?

Ja, sie wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt und gilt für Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad und Fußweg genauso wie fürs Auto. Ausgenommen sind Flugstrecken und eine steuerfreie Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, darf den Teil der tatsächlichen Kosten für Tickets, der im Jahr über der Pauschale liegt, zusätzlich ansetzen.

Höchstbetrag 4.500 €: wen er trifft

Ohne eigenen oder überlassenen Pkw ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Bei 220 Fahrtagen erreicht das, wer ab 54 km nur öffentliche Verkehrsmittel nimmt. In einer Fahrgemeinschaft greift die Grenze nur für die Tage, an denen Sie mitfahren; an den Tagen im eigenen Pkw zählt jeder Kilometer.

Jobticket und Fahrtkostenzuschuss

Ein steuerfreies Jobticket oder ein steuerfreier Zuschuss für die Nutzung des Nahverkehrs (§ 3 Nr. 15 EStG) mindert die Pendlerpauschale um den erhaltenen Betrag. Das gilt auch für einen Fahrtkostenzuschuss, den der Arbeitgeber mit 15 Prozent pauschal versteuert. Versteuert er das Jobticket stattdessen pauschal mit 25 Prozent, bleibt Ihr Abzug ungekürzt (§ 40 Abs. 2 EStG).

Menschen mit Behinderung: tatsächliche Kosten statt Pauschale

Bei einem Grad der Behinderung ab 70, oder ab 50 mit erheblich eingeschränkter Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, dürfen Sie statt der Pendlerpauschale die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen (§ 9 Abs. 2 EStG). Ohne Einzelnachweis werden 0,30 € je gefahrenem Kilometer berechnet, also 0,60 € je Entfernungskilometer für Hin- und Rückweg. Den Grad weisen Sie mit Bescheid oder Schwerbehindertenausweis nach.

Mobilitätsprämie: Geld auch ohne Steuerlast

Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, hat von Werbungskosten nichts. Dafür gibt es die Mobilitätsprämie: 14 Prozent der Pauschale ab dem 21. Kilometer, soweit das zu versteuernde Einkommen unter 12.348 € (2026) liegt. Ursprünglich war sie bis 2026 befristet, das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Frist gestrichen.

Ein Beispiel: 30 km Arbeitsweg, 200 Fahrtage. Für die Kilometer 21 bis 30 ergeben sich 760 €, davon 14 Prozent sind 106,40 €. Voraussetzung ist, dass die Werbungskosten insgesamt den Pauschbetrag übersteigen und das Einkommen mindestens 760 € unter dem Grundfreibetrag bleibt. Die Prämie beantragen Sie mit der Steuererklärung, festgesetzt wird sie ab 10 € (§§ 101 bis 105 EStG).

Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen

Die Fahrten gehören in die Anlage N, Abschnitt Entfernungspauschale. Dort stehen Adresse der Tätigkeitsstätte, Fahrtage, einfache Entfernung und Verkehrsmittel, getrennt nach Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln, dazu steuerfreie oder pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen. Tankquittungen brauchen Sie dafür nicht, Bahn- und Busfahrkarten schon, wenn Sie die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen.

Sind Sie zur Abgabe verpflichtet, ist die Steuererklärung für 2026 bis 31. Juli 2027 fällig. Weil das ein Samstag ist, reicht der folgende Montag, der 2. August 2027 (§ 149 Abs. 2 und § 108 Abs. 3 AO). Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit, für 2026 also bis Ende 2030.

Freibetrag: die Pauschale schon beim Lohn nutzen

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung trägt das Finanzamt einen Freibetrag ein, und vom Lohn wird jeden Monat weniger Steuer einbehalten. Das geht, wenn Werbungskosten über dem Pauschbetrag und bestimmte weitere Abzüge zusammen mehr als 600 € ergeben. Für 2026 ist der Antrag bis 30. November 2026 möglich, wirkt dann aber nur noch im Dezember; für 2027 können Sie ihn ab dem 1. November 2026 beim Finanzamt stellen (§ 39a Abs. 2 EStG).

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Vier Fragen, die beim Ausfüllen oft offen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte: 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, einmal pro Arbeitstag. Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen zu Kunden, Baustellen oder Seminaren: 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer, Hinfahrt und Rückfahrt einzeln gezählt, ohne Höchstbetrag. Im Alltag werden beide Begriffe oft vermischt.

Bekomme ich die Pendlerpauschale auch mit dem Firmenwagen?

Ja. Wer mit einem Dienstwagen zur Arbeit fährt, kann die Entfernungspauschale ebenfalls geltend machen, ohne Höchstbetrag. Im Gegenzug versteuern Sie für diese Fahrten einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung, bei der Listenpreisregel 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat (§ 8 Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber rechnet ihn mit dem Gehalt ab.

Ändert sich die Pendlerpauschale 2027?

Nach heutigem Stand nicht. Die 0,38 € ab dem ersten Kilometer gelten seit 2026 ohne zeitliche Grenze, so steht es im Einkommensteuergesetz und im Lohnsteuer-Handbuch 2026 des Bundesfinanzministeriums. Eine weitere Anhebung ist bis zum 21.10.2026 nicht beschlossen, und auch die Mobilitätsprämie läuft ohne Enddatum weiter.

Was ist mit der Pauschale abgegolten?

Abgegolten sind alle Kosten des Arbeitswegs, auch Parkgebühren am Arbeitsplatz, Kreditzinsen fürs Auto oder ein Austauschmotor nach einem Motorschaden. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg dürfen Sie dagegen zusätzlich ansetzen, etwa eine selbst bezahlte Reparatur. Nicht anerkannt werden Unfälle unter Alkoholeinfluss oder auf privaten Umwegen.

Quellen